"John´s Holthuus" befindet sich nur etwa 150m vom Ostseestrand entfernt, im beliebten Ferienpark Schönhagen, einer der schönsten Urlaubsgegenden Schleswig-Holsteins. Die Grundstücksgröße beträgt 466 m².
Lassen Sie den Alltag hinter sich und genießen Sie die wertvollste Zeit des Jahres in unserem gemütlichen, skandinavisch maritim gehaltenen Ferienhaus. Ausgestattet mit 3 Schlafzimmern, von denen 2 über je ein Doppelbett und eines über zwei Einzelbetten verfügen, einem geräumigen Wohn-und Essbereich mit Kaminofen und einer voll ausgestatteten Küche, bietet das Haus auf 87m² Platz für bis zu 6 Personen. Sauna und Whirlpool sind im Bad integriert und stehen Ihnen für die perfekte Entspannung nach einem ausgedehnten Spaziergang an der Steilküste Schönhagens zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.
Lassen Sie die Abende auf der Süd/Westterrasse bei einem kühlen Flens am Grill ausklingen, während Sie Ihren nächsten Urlaubstag planen.
Bis zu zwei Hunde sind bei uns herzlich Willkommen.
Baden im Meer am DLRG überwachten Badestrand von Schönhagen,
großer Kinderspielplatz in unmittelbarer Nähe,
Wasserport, Angeln, Hunde- & FKK-Strand, Radfahren und noch viel "Meer"
Naturschutzgebiet Schwansener See
Das fast unmittelbar an Schönhagen angrenzende Naturschutzgebiet Schwansener See ist Lebensraum für weit mehr als 100 Vogelarten sowie Amphibien und Reptilien. Etwa die Hälfte des gesamten Naturschutzgebietes wird von einem Binnensee direkt an der Ostsee bedeckt.
Geltinger Birk
Die Geltinger Birk ist eine der bedeutendsten Naturlandschaften Schleswig-Holsteins. Die Küstenlandschaft steht bereits seit 1934 unter Naturschutz. Das wohl bekannteste Bauwerk dieser Landschaft ist die Holländermühle „Charlotte“. In 2002 wurden elf Konikpferde – ein Hengst und zehn Stuten - auf der Geltinger Birk ausgewildert. Heute ist die Konikherde auf der Geltinger Birk auf über 60 Tiere angewachsen. Die Wildpferde bewegen sich völlig frei. Sie übernehmen zusammen mit den ebenfalls im Naturschutzgebiet beheimateten Galloway-Rindern die wichtige Aufgabe der Landschaftspflege.
Wikinger Museum Haithabu
Hier sehen Sie Relikte einer ehemaligen Wikingerstadt. Im Jahr 1066 soll die Stadt zerstört worden sein und seit 1900 wird sie wieder ausgegraben. Sie können dort auf vielfältige Weise erfahren, wie die Wikinger seinerzeit lebten.
Naturerlebniszentrum Maasholm
Erfahren Sie alles über die Ostsee und die Schlei. Erleben Sie z.B. wie sich der Klimawandel auf die Pflanzen- und Tierwelt auswirkt.
Tierpark Gettorf
Im ca. 40 Jahre alten Tierpark Gettorf befinden sich über 800 Tiere aus den unterschiedlichsten Tierarten.
Schloss Gottorf
Das Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte und das Archäologische Landesmuseum befinden sich im sehenswerten Schloss Gottorf. An bestimmten Tagen finden dort Theateraufführungen und Konzerte statt.
Leuchtturm Falshöft
Der Leuchtturm liegt an der Flensburger Außenförde und beherbergt ein Museum. Wer mag, kann in dem Leuchtturm nach vorheriger Absprache sogar heiraten.
Mühle Anna
Rings um die Mühle herum gibt es die "Alte Sägerei" mit Imkerwiese, Obstbaumwiese, Ziehbrunnen. Im Künstleratelier sind u.a. tolle Geschenkideen wie beispielsweise Tees, Naschereien, Dekoartikel und natürlich sehenswerte Bilder zu finden.
Allgemein
Ausstattung für bis zu 6 Personen
Hausgröße ca. 95 m²
nur ca. 150m zum Ostseebadestrand
hauseigene Sauna + Whirlpool
WLAN
Waschmaschine + Trockner
Nichtraucher
2 Parkplätze direkt am Haus
-
Küche
E-Herd mit Backofen
Spülmaschine
Mikrowelle
Kühlschrank
Eisschrank
Kaffeemaschine
Wasserkocher
Toaster
Mixer
-
Wohn-/Essbereich
Kaminofen
TV
Radio mit CD-Player
Blue-ray Player
gemütliche Sofagarnitur (Umbau als Schlafsofa möglich)
Ausziehbarer Esstisch für max. 8 Personen
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Bad
Dusche/WC
Haartrockner
Whirlpoolwanne für 2 Pers.
Sauna
separates Gäste-WC
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Schlafzimmer 1 + 2
je 1 Doppelbett 160cm x 200cm
Kleiderschrank
Ein Reise-Babybett ist vorhanden und kann ggf. zugestellt werden
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Schlafzimmer 3
2 Einzelbetten 80cm x 200cm
Kleiderschrank
-
Aussen
Terrasse mit Gartenmöbeln
Sonnenliegen
Grill
460 m² Grundstück
Insbesondere Familien kommen gern in unser kleines, kuscheliges Ostseebad Schönhagen, um ihren wohlverdienten Urlaub zu genießen. Nur etwa 150m vom Ferienhaus "John´s Holthuus" entfernt, befindet sich der rund 1 km lange, von Rettungsschwimmern(während der Saison) bewachte, feinsandige Ostseestrand, der im Norden nahtlos an den Strand von Kappeln anschließt und im Süden in eine imposante Steilküste übergeht.
In der näheren Umgebung finden Sie viele Freizeitangebote, die für jede Generation Urlaubserlebnisse bereit hält. So haben Sie in der Schleistadt Kappeln die Möglichkeit gemütlich zu bummeln und am Hafen bei einem leckeren Fischbrötchen den Segelschiffen zuzuschauen. Die Kids haben vielleicht Lust auf Action und möchten sich gern in Damp im Wasserskipark oder im Entdeckerbad austoben während Mama und Papa sich im Wellnessbereich verwöhnen lassen. Die Reiterhöfe in der Umgebung freuen sich auf Besuch von Groß und Klein.
Auch für Ausflüge zum Beispiel nach Eckernförde, Flensburg , die Schleistadt Schleswig oder sogar nach Dänemark ist unser Ferienhaus "John´s Holthuus" der ideale Ausgangspunkt.
1. Anmeldung und Bestätigung
Aufgrund Ihrer Anfrage bzw. Buchung erstellt unsere Hausvermittler- und Betreuerin, Frau Anja Alms, ein verbindliches Angebot, welches Sie bitte binnen einer Woche unterschrieben zurücksenden. Grundlage sind diese AGB sowie die Beschreibungen in diesem Inserat. Die Buchung ist verbindlich, sobald der Anzahlungsbetrag auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben wurde. Der Mietvertrag kommt damit zustande. Sofern es Änderungen bzw. Korrekturen gibt, gilt immer das letzte Angebot. Der Mietvertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.
Am Buchungstag muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt ein. Jugendgruppenreisen sind nicht gestattet und berechtigen zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Das Ferienobjekt kann am Anreisetag ab 16 Uhr bezogen werden. Das Ferienobjekt muss immer bis spätestens 10 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Diese Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Sie erhalten weiterhin die genaue Angabe, wo Sie den Schlüssel – gegen Vorlage des Original-Mietvertrages – erhalten werden. Bitte beachten Sie unbedingt die darin angegebene Telefonnummer.
2. Das Ferienobjekt
Das Ferienobjekt wird für die im Angebot angegebene Mietzeit dem Mieter zur Verfügung gestellt. Die Architektur und Ausstattung entspricht der Beschreibung.
2.1. Personenzahl
Das Ferienobjekt darf maximal von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Angebot angegeben ist. Dies gilt auch für Kinder, unabhängig vom Alter. Wird das Ferienobjekt von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Vermieter alle überzähligen Personen vom Grundstück verweisen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
2.2. Grundstück
Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf dem Grundstück oder Parkplatz ist nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, die Kündigung des Mietvertrages mit sofortiger Wirkung auszusprechen, was den Verweis auch der übrigen Mieter zur Folge hat. Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf die Natur um das Ferienobjekt herum und ist nicht für die dortige Fauna und Flora verantwortlich; ein Insektenangriff etwa fällt nicht in seine Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass gerade bei einem neuen Ferienobjekt das Grundstück noch nicht vollständig bewachsen ist.
2.3. Haustiere, Insekten und Allergien
In Ferienobjekten, die in der freien Natur liegen, können Insekten vermehrt auftreten. Dies gilt auch für Silberfische, Ameisen, Spinnen, Mücken, Wespen, Kellerasseln sowie Marder etc. Spinnweben entstehen schon nach kurzer Zeit, obwohl das Haus gründlich gereinigt wurde. Der Vermieter kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Bei größerem Insektenbefall informieren Sie bitte den Vermieter, damit umgehend Abhilfe geschaffen werden kann.
In den Objekten, wo Hunde erlaubt sind, haften die Besitzer für Schäden, die durch das Tier verursacht wurden. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt im Ferienobjekt zurückgelassen werden und sind in Betten und auf Sofas strengstens verboten!
2.4. Eignung für Kinder/Haftung für Kinder
Liegt das Ferienobjekt direkt am Wasser, wird darauf hingewiesen, dass keinerlei Haftung für Unfälle seitens des Eigentümers übernommen werden kann. Zudem befinden sich im Haus ein Kamin- und Saunaofen die nicht kindgerecht gesichert werden können. Eltern haften für Ihre Kinder.
2.7. Nutzung von Ausstattung
In Ferienobjekten die über einen Kaminofen, Fahrräder, Trampolin, Sauna oder Whirlpool verfügen, erfolgt die Nutzung auf eigene Gefahr. Alle Geräte sind vorschriftsmäßig zu bedienen.
Brennholz jeglicher Art einschl. sonstigem Anzündmaterial ist nicht Leistungsbestandteil des Mietvertrages.
3. Zahlung / Preise / Mietunterlagen
3.1. Zahlungsbedingungen
1. Rate (15 %) Zahlungseingang gemäß Buchungsbestätigung und Rechnung.
2. Rate (85 %) Zahlungseingang gemäß Buchungsbestätigung und Rechnung.
Bei Buchung weniger als 42 Tage vor der Anreise.
Volle Rate 100 % Zahlungseingang gemäß Buchungsbestätigung und Rechnung.
3.2. Zahlungsart
Grundsätzlich wird Zahlung per Überweisung vereinbart einschließlich einer evtl. zu entrichtenden Kaution. Diese wird nach Abreise und nach Prüfung des Ferienobjektes an den Mieter zurück überwiesen.
3.3. Aushändigung der Mietunterlagen
Der Vermieter stellt Ihnen nach Eingang der verbindlichen Buchung die Mietunterlagen per Mail oder per Post zur Verfügung. Dies dient als Nachweis für den Mietvertrag, der zwischen Ihnen und uns zustande gekommen ist. Bitte beachten Sie, dass ohne vollständige Zahlung des Mietpreises vor Reisebeginn keinerlei Anspruch auf die Erbringung von Leistungen durch uns besteht.
3.4. Preise
Die angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. angefallener Verbrauchskosten, der obligatorischen Endreinigung und der durch die Gemeinde erhobenen Kurtaxe sowie der Kaution.
4. Steuern und Währungsschwankungen
Sofern sich nach Vertragsschluss Steuern oder Abgaben ändern, welche das gebuchte Ferienobjekt betreffen, darf der Mietpreis im entsprechenden Verhältnis nach oben oder unten abgeändert werden.
5. Ihre Sicherheit
5.1. Reiserücktritt
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass Sie nicht anreisen sollten.
Sie haben das Recht, bis 8 Tage vor Reisebeginn zu verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Der Vermieter kann der Teilnahme eines Dritten dann widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter an Ihre Stelle, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber als Gesamtschuldner. Sie können bis Reisebeginn auch jederzeit durch Erklärung uns gegenüber von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist jeweils der Eingang Ihrer Erklärung in schriftform bei uns. Im Falle eines Rücktritts müssen Sie statt des Reisepreises jedoch eine angemessene Entschädigung zahlen, deren Höhe sich nach dem ursprünglich vereinbarten Reisepreis unter Abzug des Wertes berechnet, den die ersparten Aufwendungen haben sowie dessen, was durch eine anderweitige Verwendung der Leistung erworben werden kann.
Den Entschädigungsanspruch dürfen wir wie folgt pauschalieren:
a) Bis 60 Tage vor Mietbeginn 20 % des bestätigten Reisepreises.
b) Ab dem 59. Tag Mietbeginn 50 % des bestätigten Reisepreises.
c) Ab dem 35. Tag vor Mietbeginn 80 % des bestätigten Reisepreises.
d) Bei Nichtantritt 100 % des bestätigten Reisepreises.
Bei Rücktritt vom Mietvertrag, Nichtanreise, Umbuchung etc. durch den Mieter werden dem Mieter zudem 50,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
5.2. Bei vorzeitiger Abreise ist das vertraglich vereinbarte Entgelt vollständig zu entrichten, ein anteiliger Rückerstattungsanspruch des Mieters besteht nicht.
5.3. Macht der Mieter geltend, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden sei, so ist der entsprechende Nachweis vom Mieter zu führen.
5.4. Grundsätzlich gelten die jeweils bei der Buchung hinterlegten bzw. übermittelten Bestimmungen des Vermittlers.
6. Internetanschluss (vorbehaltlich zuverlässiger Bereitstellung durch den Anbieter)
Der Mieter darf den Internetanschluss während der Dauer seines Aufenthaltes für den privaten Gebrauch nutzen. Es ist dem Mieter untersagt, über den Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, welche dem Vermieter in Rechnung gestellt werden oder sonstige Forderungen gegen den Vermieter zur Folge haben könnten. Der Mieter hat bei Nutzung des Internets darauf zu achten, dass die Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, nicht verletzt
werden. Insbesondere ist es dem Mieter daher untersagt, über den Internetanschluss des Ferienhauses an Tauschbörsen o.ä. teilzunehmen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Dateien herunter zu laden, hoch zu laden oder sonst unter Verstoß gegen Rechte Dritter zu nutzen oder nutzbar zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen, der dem Vermieter aus der Nutzung des Internets durch den Mieter entsteht. Dies schließt dem Vermieter entstehende Kosten für Abmahnungen, Schadensersatz, Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden und
des Vermieters ein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, gegen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen Dritter rechtlich vorzugehen, sondern kann vom Mieter unverzügliche Freistellung von derartigen Forderungen verlangen.
Es wird vermutet, dass der Mieter sämtliche Rechtsverstöße aus der Internetnutzung, die während der Dauer des Mietverhältnisses begangen wurden, zu vertreten hat. Insbesondere haftet der Mieter für ein Verschulden Dritter in diesem Zeitraum, wenn der Mieter nicht beweisen kann, dass er die widerrechtliche Nutzung nicht zu vertreten hat. Der Mieter hat die Zugangsdaten zum Internetanschluss sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses zu vernichten.
7. Energie
Das Ferienobjekt wird in dem Zeitraum 01. November bis 31. März leicht vorgeheizt. Die Energiekosten sind im Mietpreis nicht enthalten.
8. Kaution
Der Vermieter kann die Überlassung des Ferienobjektes von einer Sicherheitsleistung (Kaution) abhängig machen. Diese dient der Absicherung des Vermieters gegen Schäden. Die Kaution ist vor Anreise per Überweisung an den Vermieter zu zahlen. Bei Abreise und Schlüsselübergabe wird die Kaution per Überweisung an den Mieter zurückgezahlt. Die Kaution kann in vollem Umfang oder in Teilen einbehalten werden, wenn der Mieter Schäden am Ferienobjekt oder Inventar zu verantworten hat oder das Ferienobjekt so stark verunreinigt ist das ein erhöhter Reinigungsaufwand zu erwarten ist.
9. Reinigung
Die Endreinigung ist obligatorisch und wird in jedem Fall durchgeführt und berechnet.
Ihnen obliegt der Abwasch des Geschirrs, das Ausräumen von Kühlschrank und Geschirrspülmaschine, das Leeren der Abfalleimer und das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Der Grill und der Kaminofen müssen gereinigt übergeben werden. Es dürfen keine Essensreste, Abfall oder leere Flaschen zurückgelassen werden. Das Haus sollte mindestens besenrein übergeben werden. Sollte auf Grund eines höheren Verschmutzungsgrades über die normale Endreinigung hinaus, zusätzlicher Zeitbedarf für die Reinigung anfallen, erfolgt eine nachträgliche Berechnung an den Mieter (30,00 Euro pro Stunde zzgl. MwSt.).Die Entsorgung von Hausmüll, Pappe, Biomüll und Kunststoff erfolgt getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern vor Ort. Vergessen Sie bitte auch nicht, die Möbel von der Terrasse/Balkon an den gleichen Ort zurück zu stellen, an dem Sie diese bei Anreise vorgefunden haben.
10. Haftung/Gewährleistung/ Haftungsbegrenzung
10.1. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und die Richtigkeit der Beschreibung dieses Ferienobjektes. Er haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Haus-, Ortsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt der Vermieter keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann.
10.2. Die Gewährleistung
10.2.1. Abhilfe: Wird der Aufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
10.2.2. Minderung: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung des Ferienobjektaufenthaltes kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Aufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Mieter schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.2.3. Kündigung: Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter der Aufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
10.2.4. Schadensersatz: Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Aufenthaltes beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.
10.3. Beschränkung der Haftung
10.3.1. Die vertragliche Haftung vom Vermieter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt und besteht nur soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.3.2. Eine Haftung vom Vermieter für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Mieter ohne Vermittlung vom Vermieter direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), ist ausgeschlossen.
11. Obliegenheiten
11.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Mieter, vor der Kündigung des Vertrages dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Aufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
11.3. Ansprüche des Mieters nach den §§ 651 c - 651 f BGB verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Ausstattung des Ferienobjektes
Das Ferienobjekt verfügt unter anderem über Waschmaschine, Spülmaschine, Mikrowelle, Fernseher, Sauna, Internet oder Ähnliches. Diese Einrichtungen stehen Ihnen unentgeltlich zur Verfügung. Sie können den Vermieter für den kurzfristigen und unvorhersehbaren Ausfall eines solchen Gerätes nicht verantwortlich machen. Dasselbe gilt für die sanitären Installationen. Sobald wir von eventuellen Störungen erfahren, werden wir natürlich unverzüglich um die Beseitigung der Störung bemüht sein.
13. Widerruf des Vertrages
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag an dem Sie den Mietvertrag unterschrieben haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14. Leistungsänderungen, Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Sollten wider Erwarten Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung notwendig werden, so werden Sie über zuverlässige Leistungsänderungen oder etwaigen Rücktritt vom Mietvertrag unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
15. Verspätung/Höhere Gewalt
Wird der Aufenthalt im Ferienobjekt, infolge bei Buchungen nicht voraussehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch der Vermieter von der Buchung durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Unter Höherer Gewalt verstehen wir Krieg oder Bürgerkrieg, Natur- oder Umweltkatastrophen, Epidemien, Grenzschließungen, Verkehrsstörungen, Einstellung des Bahnverkehres, Streik, Aussperrung und ähnliches. Wird gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen, eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
16. Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeder Ansprüche des Mieters aus Anlass des Aufenthalts, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen.
17. Gültigkeit des Vertrages – salvatorische Klausel
Der Mietvertrag kommt ausschließlich auf der Grundlage dieser Allg. Geschäftsbedingungen und der „Wichtigen Hinweise“ zustande. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
18. Treuhänderische Verwaltung
Das Ferienobjekt wird von der Firma Ferienhausbetreuung- Anja Alms im Namen und für Rechnung des Eigentümers vermittelt, verwaltet und betreut. Alle Zahlungen werden über die Firma Ferienhausbetreuung-Anja Alms abgewickelt und an den Eigentümer weitergeleitet
19.Datenschutz
Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck der Vermittlung von Unterkünften- Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website, telefonisch, per E-Mail oder per Fax von uns vermittelte Unterkünfte zu buchen. Um Ihre Buchung abwickeln zu können, benötigen wir folgende Daten von Ihnen: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, Zahlungsinformationen. Wir verarbeiten diese Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO für den Zweck der Vermittlung des Mietvertrages. Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt, um Sie als Kunden identifizieren zu können, um Sie angemessen beraten zu können, um unsere vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber erfüllen zu können,um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen zu können, zur Korrespondenz mit Ihnen,zur Rechnungsstellung bzw. ggf. im Rahmen des Mahnwesens,zu Zwecken der zulässigen Direktwerbung, zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
Empfänger von Daten- Wir geben Ihre Daten an Dritte ausschließlich weiter, soweit es für die Erfüllung der oben angegebenen Zwecke erforderlich ist. Empfänger Ihrer Daten sind im Falle der Vermittlung von Mietverträgen Eigentümer der gemieteten Unterkunft und Kreditinstitute im Rahmen der Zahlungsabwicklung. Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht.
Speicherdauer- Wir speichern Ihre Daten so lange, bis sie für den angegebenen Zweck nicht mehr erforderlich sind, i.d.R. also bis zur Beendigung Ihres Aufenthalts. Aufgrund handels- und steuerrechtlicher Vorgaben sind wir allerdings verpflichtet, Ihre Adress-, Zahlungs- und Reservierungsdaten für die Dauer von zehn Jahren zu speichern. Nach Schluss des Jahres, in dem die Reise stattfand werden Ihre Daten deshalb nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen eingesetzt und im Übrigen gegen eine anderweitige Verarbeitung gesperrt.
Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit und auf Widerruf erteilter Einwilligungen, Beschwerderecht- Im Folgenden klären wir Sie darüber auf, welche Betroffenenrechte Sie uns gegenüber haben:
Recht auf Auskunft- Sie haben das Recht, eine Auskunft darüber zu erhalten, ob und welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Wir müssen in diesem Fall Auskunft geben über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen deine Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruch gegen die Verarbeitung, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft deine Daten, wenn diese nicht durch uns erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, sowie über Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen.
Recht auf Berichtigung- Machen Sie von Ihrem Recht auf Berichtigung Gebrauch, müssen wir unverzüglich die Sie betreffenden unrichtigen Daten berichtigen bzw. vervollständigen. Recht auf Löschung Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Eine Pflicht zur Löschung besteht aber nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen, wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten und solange wir Zeit benötigen, um dies zu überprüfen. Wir müssen die Verarbeitung auch einschränken, wenn sie unrechtmäßig ist und Sie die Löschung ablehnen, wenn wir die Daten nicht mehr für den angegebenen Zweck benötigen, Sie sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder wenn Sie Widerspruch eingelegt haben und solange noch nicht feststeht, ob wir aufgrund überwiegender berechtigter Gründe berechtigt sein, die Verarbeitung fortzusetzen.
Recht auf Datenübertragbarkeit- Sie können von verlangen, dass wir Ihnen Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns überlassen haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen. Sie können außerdem verlangen, dass wir diese Daten ohne Behinderung durch uns einem anderen Verantwortlichen übermitteln, sofern Sie uns für die Verarbeitung eine Einwilligung erteilt haben, die Datenverarbeitung auf einem Vertrag beruht, oder die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Sie müssen uns keine Gründe für den Widerruf mitteilen. Der Widerruf muss nicht schriftlich erfolgen. Widerrufen Sie Ihre Einwilligung, gilt dies nur für die Zukunft. Haben wir vor Zugang des Widerrufs Daten auf der Grundlage der Einwilligung verarbeitet, hat der Widerruf auf diese Verarbeitung keine Auswirkungen.
Beschwerderecht- Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die für uns zuständige Behörde ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel.
Widerspruchsrecht- Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen. Ihren Widerspruch können Sie uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten mitteilen.
Die Änderung dieser Datenschutzerklärung bleibt vorbehalten. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt der Nutzung unserer Angebote aktuelle und hier abrufbare Version.
20. Rechtliches
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für beide Seiten ist der Sitz der Ferienhausbetreuung-Anja Alms, Stutebüll 10 in 24376 Kappeln.
Strandblick 20 a
24398 Brodersby / Schönhagen